 In Zeiten mit Multiresistenten Bakterien, Hepatitis, Aids, Krätzmilben, Fußpilz etc. wichtiger denn je! Nicht die Größe einer Wunde ist ausschlaggebend. Auch aus einer kleinen Wunde wird rasch eine große. Beim älteren Menschen und chronisch Kranken ist das Immunsystem nicht in der Lage genügend Antikörper zu bilden. Die Wunden infizieren sich, heilen schlecht oder gar nicht. Mit fatalen Folgen.
Eine podologische Praxis (med. Fußpflege) muss bestimmte Kriterien erfüllen um eine Krankenkassenzulassung zu erlangen und zu behalten. Sie wird in unregelmäßigen Abständen erneut kontrolliert. Zu den Kriterien zählen das Staatsexamen, räumliche Voraussetzungen, sowie eine vorgeschriebene Anzahl Desinfektionsmittel, Instrumente und Mobiliar etc.
Einen sehr großen Teil nimmt die Hygiene ein!
Verletzungen können ungewollt passieren. Deshalb ist Hygiene oberstes Gebot. Es muss unter anderem ein Ultraschallgerät mit Desinfektionsmittel vorhanden sein um die Instrumente zu reinigen und zu desinfizieren. Danach werden sie gespült, abgetrocknet und in Sterilisationsfolie verschweißt und mit Datum versehen. Dann können sie in einem Sterilisator sterilisiert werden. Dabei ist es Vorschrift ein Sterilisationsbuch zu führen in dem jeder Sterilisationsdurchlauf dokumentiert wird. Diesen muss man 10 Jahre aufbewahren. Weiter wird verlangt: Außer kurzen Ohrringen darf kein Schmuck getragen werden. Die Fingernägel sind kurz zu halten. Lange Haare sind hochzustecken. Vor der Behandlung sind die Hände des Therapeuten zu desinfizieren. Während der Behandlung ist Arbeitskleidung zu tragen die bei mind. 60C waschbar ist und die Unterarme nicht bedeckt. . Einmalhandschuhe sind Pflicht! Bei bestimmten arbeiten ist ein Mundschutz zu tragen. Vor und nach der Behandlung müssen die Füße flächendeckend desinfiziert werden. Zu jeder Behandlung ist ein sterilisiertes Besteck zu nutzen, welches bis zur Behandlung in einem geeigneten Behältnis zu lagern ist. Nach jeder Behandlung muss der Raum desinfiziert werden, wie Stühle, Arbeitstisch, Gebrauchsutensilien, Fußboden, Fräsmotoren etc. Der Raum ist zu lüften.
Es haben 4 verschiedene Desinfektionsmittel ständig vorrätig zu sein.
für die intakte Haut
für Wunden
für Instrumente
für Gegenstände und Fußböden
Diese müssen einer bestimmten Norm entsprechen (DGHM- gelistet). Ein Hygieneplan ist zu führen und von jedem Mitarbeiter der Praxis zur Kenntnisnahme zu unterschreiben.
Um die Zulassung zu behalten ist es Pflicht in regelmäßigen Abständen, nachweißlich an einer bestimmten Anzahl an Fortbildungen teil zu nehmen.
Angesicht dieser Fakten ist es sicherlich jedem klar geworden das es nicht egal ist von wem eine fachgerechte Fußpflege ausgeführt wird! Fundiertes Fachwissen und einhalten der Hygienevorschriften garantieren Ihnen eine lange Fußgesundheit! Das sollten Sie sich Wert sein!
Fragen Sie Ihre/n Podologin/en nach der Hygiene in der Praxis!
Sie/er wird Ihnen sicherlich gerne alle Fragen beantworten.

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