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Hygienegrundsätze Podologie


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Es existieren Rahmenhygienepläne für die Podologie/Fußpflege die jedoch relativ allgemein gehalten sind und daher spezifische Anforderungen der Hygiene sowohl für die Einrichtungen als auch für die zuständigen Gesundheitsämter nicht genügend berücksichtigen. Diese Lücke soll durch dieses Arbeitspapier geschlossen werden. Es geht von einer Risikobewertung der üblichen Tätigkeiten in der Podologie/Fußpflege aus, nimmt eine Risikoeinstufung der eingesetzten Medizinprodukte vor und leitet die notwendigen Aufbereitungs- und Hygienemaßnahmen ab.

 

Das Papier ist als direkte Vorlage für die Erarbeitung von Hygieneplänen, die Gewährleistung der Hygiene in Praxen der Podologen und Fußpfleger und für die infektologische Überwachung durch die Gesundheitsämter gedacht. In diesem Sinne präzisiert und ergänzt es die Rahmenhygienepläne, die weiterhin mitgelten.

 

Das Risiko, dass Patienten ständig Erreger von Infektionskrankheiten (obligat pathogene Erreger) oder von nosokomialen Infektionen (fakultativ pathogene Erreger) auf der Haut im Beinbereich in die Praxis tragen, wird insgesamt als gering bis mittelmäßig eingestuft. Ausgenommen sind spezielle obligat pathogene Erreger wie Warzenviren oder die Krätzmilbe bzw. fakultativ pathogene Erreger wie Fußpilze, Pilze im mykotischen Nagel, Eitererreger in infizierten Prozessen oder grampositive wie gramnegative Erreger in benachbarten chronischen Wunden, wie beim Ulcus cruris venosum oder einem Ulcus beim diabetischen Fuß. In diesem Sinne liegt Kontakt zu krankhaft veränderter Haut oder Kontakt mit Wunden vor.

 

Übliche Tätigkeiten von Podologen und Fußpfleger zur Entfernung von Haut, Nägeln oder Hornhaut werden nicht mit dem Ziel durchgeführt, die Haut zu durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut oder inneren Geweben zu kommen. Das kann jedoch ungewollt passieren und muss daher bei den Hygienemaßnahmen berücksichtigt werden. Ein Grenzfall sind die Skalpelle, die aber herkömmlich als Einwegmaterialien steril sind, obwohl sie auch nicht mit dem primären Ziel, die Haut zu durchtrennen, beim Schneiden der Hornhaut eingesetzt werden. Die schmerzbedingte Reaktion des Patienten setzt hierbei Grenzen. Eine Ausnahme ist hierbei der diabetische Fuß, da der Patient wegen des neuropathischen Syndroms i. d. R. weder leichten Druck - noch einen Schneideschmerz empfindet. Sondierungen, Manipulationen und Behandlungen an infektiösen Prozessen (Nagel-/ Nagelfalzinfektionen) oder Schleifen/Fräsen an z. B. mykotischen Nägeln sind mit einer höheren Chance behaftet, mit Blut in Kontakt zu kommen. Die Anwendung von schnell drehenden Schleifkörpern und Fräsern (z. B. 20 000 U/min) an Nägeln, Haut und Hornhaut hat ebenfalls eine höhere Rate, in Kontakt mit Blut zu bekommen.

 

Die Abwehr- und Immunsituation der Patienten in Praxen der Podologen und Fußpfleger wird in Abhängigkeit vom Alter, einer chronischen Krankheit oder einer spezifischen Abwehr- und Immunmangelkrankheit von normal bis inkompetent reichen. Gesunde Patienten verfügen z. B. über eine normale Abwehr- und Immunsituation. Ältere Patienten mit einem diabetischen Fuß werden z. B. eine sehr eingeschränkte Abwehr- und Immunsituation gegenüber Erregern haben. Die Einstufung der MP erfolgt nach den RKI - Empfehlungen zur Aufbereitung von MP.

 

Medizinprodukt Grundsätzliche Risikoeinstufung

 

Hautzange, -schere                              Semikritisch A

Nagelzange, -schere                             Semikritisch A

Skalpellhalter                                       Kritisch A

Kanülenhalter                                      Kritisch A

Sondierinstrument                                Semikritisch A

doppeltes Nagelinstrument                    Semikritisch A

Ziehfeile                                              Semikritisch A

Pinzette                                               Semikritisch A

Verbandschere                                     Semikritisch A

Schleifer/Fräser                                    Kritisch B3

 

 

Semikritische MP sind „viruzid“ zu reinigen/zu desinfizieren, ggf. zu pflegen (z. B. Öl für die Zangenfedern), zu trocknen und staubgeschützt zu lagern (z. B. auf einem Tablett im Schrank/Schubfach).

 

Als Verfahren für die viruzide Reinigung/Desinfektion der semikritischen MP sind geeignet: viruzide Tauchdesinfektion (häufig praktiziert), viruzider thermischer oder chemothermischer Prozess im Reinigungs-/Desinfektionsgerät (RDG) (sehr selten) oder unverpackte Sterilisation auf dem Einsatzsieb (häufig).

 

Der Bedarf einer viruziden Desinfektion ergibt sich schon deshalb, weil es sich um eine abschließende Desinfektion handelt (es folgt keine Sterilisation). Siehe RKI-Papier zur Prüfung von Desinfektionsmitteln.

 

Durchdringen diese sonst semikritischen MP die Haut, haben Kontakt mit Blut oder inneren Geweben, bzw. Wunden werden sie „kritische MP“ und sind nach der Reinigung/Desinfektion wie die Skalpell- und Kanülenhalter und Schleifer/Fräser verpackt zu sterilisieren.

 

Daher sind in der Praxis wie für Hausbesuche eine ausreichende Zahl verpackter und sterilisierter Sets häufig benötigter Instrumente bereit zu halten, für z. B.: diabetischen Fuß, infektiösen Prozess, mykotischen Nagel, chronische Wunden.

 

Da es sich ausschließlich um massive MP handelt, sind zur unverpackten, viruziden Desinfektion und verpackten Sterilisation Heißluftsterilisationsprozesse (z. B. 180°C, 30 min) und Autoklaven bestimmten Typs, z. B. 134°C, 5 min in Kleinsterilisatoren geeignet.

 

Die Schleifer/Fräser sind wegen der erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung im Ultraschallbad zu reinigen (Reinigung der Schleif- oder Fräserköpfe) und grundsätzlich verpackt zu sterilisieren.

 

Je nach Sterilisationsprozess sind geeignete Verpackungen zu verwenden: Heißluftsterilisator: z. B. Metallkästen, Alu-Folie (ein- und zweilagig), Autoklav: z. B. verschweißte Verbundfolie, Container/Trommeln mit Filtern.

 

In der Praxis ist es zulässig, den Sterilisator für den Einsatz sterilisierter Instrumente über den Tag als „Verpackung“ zu benutzen und die zur Behandlung benötigten Instrumente durch kurzzeitiges Öffnen des Gerätes zu entnehmen, ohne das Nachbarinstrument zu berühren (evtl. Kontamination). In diesem Fall sollte das Gerät in der Nähe des Arbeitsplatzes und nicht im Aufbereitungsraum stehen. Für Hausbesuche sind die verpackten, sterilisierten Sets mitzuführen.

 

Die viruzid desinfizierten, unverpackten Instrumente müssen für Hausbesuche ebenfalls verpackt werden (z. B. tauch- oder wischdesinfizierter Kunststoffbehälter). In der Praxis können sie offen auf einem Tablett oder in einem Behältnis im Schrank/im Schubfach gelagert und mit dem Tablett zur unmittelbaren Behandlung auf die Arbeitsfläche gestellt werden.

 

Wichtige Vorgaben sind den Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zu entnehmen.

 

Diese sind nachfolgend etwas präzisiert:

 

  • in sich, räumlich getrennt von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen
  • behindertengerecht zugänglich mit ausreichend Sitzgelegenheiten, Handwaschbecken und Möglichkeit zur Fußwaschung (z. B. Becken oder Schüssel)
  • mindestens ein Behandlungsraum mit 7 qm und festen Wänden und weiterer Behandlungsraum für jede gleichzeitig tätige Fachkraft, Mindestraumhöhe von 2,40 m ausreichend be-und entlüftbar sowie angemessen beheizbar und beleuchtbar.
  • Wisch und desinfizierbarer Boden in Behandlungsräumen, abwaschfeste Wände bis mind. 1,80m
  • Handwaschbecken im Behandlungsraum ,fließend warmes und kaltes Wasser, Spender für Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Papierhandtücher, Abwurf für benutzte Papierhandtücher.
  • Patientenstuhl mit teilbaren ausziehbaren Fußstützen und Sitz für den Behandler , Kleiderablage für den Patienten.
  • Schrank zur geschützten Aufbewahrung der Sets und sonstigen Materialien, Arbeitsfläche zur Bereitstellung der Materialien und Sets.
  • Leuchte mit Lupe, Fräsgerät mit Staubabsaugung oder Nasstechnik
  • Aufbereitungsraum mit Fenster: Arbeitsfläche mit Instrumentendesinfektionsschüssel für Instrumente und Ablagen zusammen oder getrennt für Instrumente und Tabletts und Ultraschallbad. Entsorgungsbehälter für Skalpellklingen, Einschweißgerät für Verbundfolie, Behälter für sterilisierte Instrumente für Hausbesuche, Sterilisator, Händedesinfektionsmittelspender.

 

Mindestraumstruktur:

  • Warteraum, WC, Behandlungsraum, Aufbereitungsraum.

 

Ausstattung für die Behandlung in der Praxis

  • Einmalhandschuhe, Mundschutz, Spray mit Hautdesinfektionsmittel, Spray mit Flächendesinfektionsmittel oder Schüssel mit dementsprechender gebrauchsfertiger Desinfektionsmittellösung, Flasche mit Weichmacher, Papierhandtücher und Tamponaden, Tupfer, Pflegemittel, Pflaster und Verbandmittel, Wundantiseptikum ,Verbandskasten für Erste Hilfe, in der Praxis sollte mit Instrumentensätzen auf einem Tablett gearbeitet werden.

 

Behandlungsausstattung für Hausbesuche

  • Prinzip: je Patient und Behandlung ein in der Praxis aufbereiteten Instrumentensatz.

 

Hinweise zu Ausführung der Basishygienemaßnahmen

 

Vom Robert Koch Institut (RKI) gelten insbesondere die für die Hände und Flächendesinfektion.

 

  • Handschuhe: Latex Einmalhandschuhe, Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen der Handschuhe.
  • Mundschutz: soll eng anliegen, damit Stäube und Aerosole nicht eingeatmet werden können. Wechseln wenn schmutzig oder defekt.
  • Händedesinfektion: keine Ringe tragen, keine Uhren am Handgelenk, keine Ketten, Hebel mit handgelenk bedienen, 2 Pumphübe auf die trockene Haut, Waschbewegungen für 30 Sek. Durchführen. Hände müssen bis ans Ende der 30 Sek. feucht sein. Sonst keine Wirkung!
  • Händewaschen: nach der Desinfektion, Seifenlotion immer auf die feuchte Haut aufbringen, gut mit Wasser aufschäumen und Schmutz entfernen, Seife gut abspülen, Hände gut abtrocknen.
  • Hautdesinfektion des Behandlungsortes: Hautdesinfektionsmittel zur satten Befeuchtung aufsprühen .Behandlungsstelle unmittelbar mit Papier einmal unter leichtem Druck abwischen. Einwirkzeit 15 sek.
  • Hautreinigung des Behandlungsortes: Sprühflaschen sind täglich zu leeren und in der Wanne getaucht mit dem Spraykopf zu desinfizieren, gut auszuspülen und zu trocknen.
  • Einsatz von Weichmachern: Seifen, H2O2 etc., die Entnahmeflasche ist an der Öffnung nicht zu kontaminieren.
  • Flächendesinfektion: Routinemäßig können Flächendesinfektionsmittel mit dem Wirkbereich gegen vegetative Bakterien, Pilze und Pilzsporen mit der Konzentrations-und Einwirkzeit der Liste des Verbands für Angewandte Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) eingesetzt werden. Handschuhe tragen! Es ist alles abzuwischen Behandlungsstuhl Arbeitstisch, Fußstützen Fräsgerät und Schläuche, Fußboden. Desinfizierte Flächen dürfen nicht trocken gewischt werden und sind erst nach dem trocknen wieder begehbar.
  • Desinfektion der Waschschüssel oder Beckens: Routinemäßiges auswischen mit dem Flächendesinfektionsmittel, Einwirkzeit immer einhalten!
  • Unterlagen auf den Fußstützen: Papier oder textile Unterlage, die Unterlage befreit nicht von der Pflicht der Flächendesinfektion nach Abschluss der Behandlung
  • Instrumentendesinfektion: Diese erfolgt in einem Ultraschallgerät mit geeignetem Instrumentendesinfektionsmittel. Instrumente müssen vollständig getaucht sein. Die Einwirkzeit ist einzuhalten. Danach Abspülen mit fließen kaltem Wasser und abtrocknen, ggf. ölen. Die Instrumente sind in Asepturfolientüten einzutüten oder Kassetten und dem Autoklav Typ S 1-2 Vorvakua bzw. Thermodynamische Vakua, auch Überdruckverfahren, Kühlung und Trocknung zuzuführen. Fußpfleger können auch in einem Heißluftsterilisator sterilisieren bei 180°C, 30 Min. Podologen mit Kassenzulassung nicht! Nach dem Sterilisationsvorgang ist die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen, des weiteren sind Chargenkontrollen durchzuführen und ein Sterilisationsbuch zu führen in dem über jede Charge Bericht geführt wird und dieser 10 Jahre auf zu bewahren ist. Halbjährlich ist durch Standard-Bioindikatoren vom Landeshygieneinstitut die Funktion des Autoklavs nachzuweisen.
  • Lagerung der Instrumente: Geschützte Lagerung (Schublade) verpackter, sterilisierter Instrumente maximal 6 Monate.
  • Aufnahme der Nagel und Hautbestandteile vom Boden: Staubsauger oder Schaumstoffbesen und Müllschippe

 

(Auszug "Hygienegrundsätze Podologie und Fußpflege M-V, Februar 2006")



Hygiene in der Podologie


 

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