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Podologe oder Fußpfleger?

Wer ist der Richtige für meine Füße?!

Diese Frage sollten sich alle diejenigen stellen die schon Schmerzen an den Füßen haben  oder Menschen mit Durchblutungsstörungen, Krampfadern, Marcumar, Diabetes, Rheuma, Bluter. Veränderungen an den Füßen wie z.B. Hühneraugen, Risse, eingewachsene entzündete Nägel, Nagel und Fußpilz, extreme Hornhaut, Schweißfüße, Warzen, Fußdeformitäten jeglicher Art!

 

In Deutschland gibt es zum einen die Podologen oder auch med. Fußpfleger genannt, zum anderen die Fußpfleger. Die Podologen zählen zu der Gruppe der Heil-Hilfsberufe. Sie haben  2 Jahre eine ganztägige staatlich anerkannte Schule besucht  und diese mit einem Staatsexamen absolviert.

 

Auszug aus dem Podologengesetz §3: “Nach Abschluss ist der Podologe (oder  auch med. Fußpfleger genannt) befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß ,die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.“

 

Die Fußpfleger haben in der Regel einen Wochenendkurs oder einen 4 bis 12 wöchigen Kurs an einer nicht staatlich anerkannten Schule besucht. Dort bekommt man  ein Zertifikat.

 

Auch Kosmetikerinnen, Masseure, Krankenschwestern etc. haben, wenn überhaupt, innerhalb ihrer Ausbildung lediglich Wissen in der Fußpflege vermittelt bekommen vergleichbar  eines 4 Wochenseminars!

In einigen Bundesländern ist nur der Titel Podologe geschützt, nicht aber die Tätigkeitsbeschreibung. In Niedersachsen ist ab 2007 beides geschützt. Dies ist  für Patienten sehr irreführend. Wenn jemand mit med. Fußpflege (Tätigkeit) wirbt, vermutet man auch das dieser med. Fußpfleger ist. Also Podologe! Dies ist nicht immer richtig! Wer deshalb zu dem oben genannten Personenkreis gehört sollte sich genau erkundigen wie  Ihr Fußpfleger ausgebildet ist.

Suchen Sie jemand Kompetenten für Ihre Fußprobleme, so gehen Sie zu einem Podologen/in oder auch med. Fußpfleger/in genannt.  Dort sind Ihre Füße in Guten Händen!

 

Frau Annette Lübbehüsen betreibt eine podologische Praxis in Dinklage mit Zulassung zu allen Krankenkassen. Sie verfügt nicht nur über das Staatsexamen zum Podologen, sondern hat noch eine Zusatzausbildung  für den Diabetischen Fuß bei der DDG unter Herrn Prof. Dr. Spraul in Rheine abgeschlossen .Sie darf sich zudem noch Podologin DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) nennen. Ebenfalls verfügt Frau A. Lübbehüsen  seit 1977 über das Staatsexamen zur Masseurin u. med. Bademeisterin und seid 1998 über das Staatsexamen  zum Physiotherapeuten. Seid etwa 10 Jahren widmet Sie sich ausschließlich  der Podologie!

 

So kommt den Patienten geballtes Wissen aus 30 Jahren Berufserfahrung zu Gute.




 

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